Praxistipps
Lassen Sie alle Vermessungsleistungen in einer Hand. Das ist gut für Ihr Bauvorhaben und spart zudem Geld.
Prüfen Sie gemeinsam mit uns oder Ihrem Architekten, ob der Baukörper genügen Abstand zu den Grundstücksgrenzen hat (Mindestabstand 3,00 m auf jeder Gebäudeseite). Bei einem unklaren Grenzverlauf sollten Sie wenigstens 0.50 m mehr Abstand zum Nachbarn einkalkulieren oder besser noch diese Grenze im Sinne Ihrer Rechtssicherheit durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur feststellen lassen.
Entwurfsphase Ihres neuen Gebäudes
Der Architekt erstellt aufgrund Ihrer Vorstellungen und Wünsche einen ersten Entwurf. Wenn Ihnen dieser zusagt benötigt der Architekt nun einen sogenannten Lage- und Höhenplan.
Lage- und Höhenplan
Der Lage- und Höhenplan dokumentiert die örtlich erfassten Gegebenheiten und Zwangspunkte wie zum Beispiel Grundstücksgrenzen, Bäume, Schächte, Böschungen und Höhen Ihren Baugrundstückes. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Einordnung Ihres neuen Gebäudes nach Lage- und Höhe durch den Architekten.
Erstellung Bauantrag
Nach erfolgreicher Entwurfsplanung werden nun entsprechen den Erfordernissen der Sächsischen Bauordnung die Unterlagen für den Bauantrag erstellt. Ein der Teil davon ist der Lageplan zum Bauantrag.
Lageplan zum Bauantrag - Amtlicher Lageplan
Der Lageplan zum Bauantrag (amtlicher Lageplan) gemäß § 9 Abs. 4 DVOSächsBO ist Bestandteil des Bauantrages und vereint die Angaben vom Vermessungsbüro (Lage- und Höhenplan) mit denen des Architekten. Es wird dargestellt wo Ihr Haus im Grundstück stehen wird , wie hoch es sein wird, wie viel Geschosse es hat, ob genügend Abstand zum Nachbarn und dessen Grenze ist und wer Ihre Nachbarn sind.
Ausführungsplanung
Der Bauantrag ist genehmigt und nun beginnt der Architekt mit der Ausführungsplanung, d.h. die Planungsunterlagen werden detaillierter und bauausführungstauglich erstellt. Gleichzeitig werden Ausschreibungsunterlagen erstellt und auf deren Grundlage die ausführenden Firmen Angebote abgeben und vertraglich gebunden werden. Bevor es losgeht muss der Grundriss Ihres neuen Gebäudes abgesteckt werden.
Grobabsteckung des Gebäudegrundrisses
Die Geometrie Ihres Gebäudes wird in die Örtlichkeit übertragen, d.h. die Lage des Gebäudes wird auf Ihrem Grundstück mit Pfählen markiert. Nun kann der Baugrund auf dem nachher das Fundament entstehen soll durch die Baufirma ausgehoben und vorbereitet werden. Es wird zudem eine Höhenbezugspunkt vorgegeben damit Ihr Gebäude auch der Höhe nach richtig gebaut werden kann.
Feinabsteckung des Gebäudegrundrisses
Wenn nun alle notwendigen Erdarbeiten durchgeführt und die Baugrube entsprechend aufbereitet ist, wird vom Baubetrieb ein sogenanntes Schnurgerüst aufgebaut. Auf dieses Holzgerüst werden durch einen Vermessungsingenieur Nägel angebracht die beim spannen einer Schnur dann die Hausgeometrie in sehr hoher Genauigkeit vorgeben.
Rohbau und Ausbauphase
Das Gebäude wird gemäß Ihrer Vorstellungen errichtet. Nun muss Ihr neues Gebäude eingemessen werden, die sogenannte Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster.
Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster
Gemäß § 6 Abs.(3) SächsVermKatG sind Sie '….wenn ein Gebäude abgebrochen, neu errichtet, in seinen Ausmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert wurde' als Grundstückseigentümer verpflichtet, '….unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen'. Damit wird Ihr Gebäude in das Liegenschaftskataster aufgenommen und in den amtlichen Flurkarten dargestellt.